Allgemeine Geschäftsbedingungen
MaRa Eventlocation & Restaurant
Erkan Kisin
Am Förkelsgraben 65
47259 Duisburg
Telefon: 0203 298 778 70
E-Mail: info@maraeventlocation.de
USt.-ID-Nr.: DE225312520
Stand: 02.01.2025
§ 1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Bankett- und Restauranträumen seitens der MaRa Eventlocation & Restaurant – im Folgenden auch „Auftragnehmerin“ genannt – sowie für das Dienstleistungsangebot (Catering) zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Kunden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Die Unter- und/oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
§ 2
MaRa Eventlocation & Restaurant verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sollte für den Kunden absehbar sein, dass ein erweiterter Versicherungsschutz, außerhalb des üblichen Rahmens, notwendig ist, hat der Kunde hierfür selbst Sorge zu tragen.
§ 3
Jede Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung sonstiger Lieferungen und Leistungen wird mit der Bestätigung, die in Textform zu erfolgen hat, für beide Parteien bindend. Alle Angebote sind freibleibend.
§ 4
Die für die Veranstaltung ggfls. notwendigen behördlichen Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten selbst zu beschaffen und auf Verlangen der Auftragnehmerin vorzuzeigen.
Allein dem Kunden obliegt die Erfüllung eventueller Verpflichtungen gegenüber der GEMA. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Einhaltungen eventueller behördlicher Auflagen sicherzustellen.
§ 5
Die Auftragnehmerin haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Auftragnehmerin die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Verpflichtungen der Auftragnehmerin beruhen.
Einer Pflichtverletzung der Auftragnehmerin steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden durch die von ihr angebotenen und/oder zubereiteten Waren und Speisen, die der Kunde am Ende der Veranstaltung nicht an die Auftragnehmerin zurückgibt, sondern an Dritte verteilt.
§ 6
Offensichtliche Mängel an der Leistung der Auftragnehmerin muss der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Ende der Veranstaltung, rügen, andernfalls gilt die Leistung der Auftragnehmerin als vertragsgemäß erbracht.
Bei berechtigten Mängeln steht der Auftragnehmerin nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde, sollte nur ein unerheblicher Mangel vorliegen, weder den Preis mindern, noch vom Vertrag zurücktreten.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstandene Mängel.
§ 7
Alle Ansprüche gegen die Auftragnehmerin verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin beruhen.
§ 8
Die vereinbarten Preise enthalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Sofern im Einzelfall keine Preise vereinbart sind, gelten die in der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung aktuellen Preisliste aufgeführten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen.
Die Auftragnehmerin ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Auftragnehmerin gesetzten Nachfrist, mit Ablehnungsandrohung, nicht geleistet, so kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Es gelten dann die gleichen Zahlungsbedingungen, wie bei der Stellung einer Rechnung.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung, Leistung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind.
§ 9
Gagen für Musiker und Künstler, die die Auftragnehmerin aufgrund Vereinbarung mit dem Kunden für die Veranstaltung engagieren soll, muss der Kunde im Voraus an die Auftragnehmerin zahlen.
§ 10
Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 5 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Die 5 Tage vor der Veranstaltung gemeldete Personenzahl gilt als Mindestgrundlage (Garantiezahl) für die Preisberechnung. Nachteile, die dem Kunden hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mindestens 10 % ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung der MaRa Eventlocation & Restaurant. Im Falle der Erhöhung wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
§ 11
Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen der Auftragnehmerin aufrechnen.
§ 12
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Dies gilt auch dann, wenn Räume und/oder Leistungen der Auftragnehmerin, unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. hinsichtlich der Person des Kunden oder hinsichtlich des Zweckes der Anmietung oder Leistungsinanspruchnahme, gebucht werden oder die Auftragnehmerin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Anmietung und/oder Buchung von Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der MaRa Eventlocation & Restaurant gefährden könnten.
§ 13
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er folgende Stornierungskosten für Veranstaltungen ab 10 Personen zu tragen:
a) 40 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
b) 60 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
c) 70 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung 2 Wochen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
d) 80 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn.
Hinsichtlich der Getränke legt die Auftragnehmerin bei der Berechnung der Stornierungskosten den nach Erfahrungssätzen für die Veranstaltung zu erwartenden Getränkeumsatz zugrunde. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt danach stets der Nachweis eines niedrigeren, der Auftragnehmerin der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 14
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Auftragnehmerin. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).
Der Kunde trägt die volle Haftung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der mitgebrachten Speisen und Getränke und stellt die Auftragnehmerin insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.
§ 15
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Auftragnehmerin.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Auftragnehmerin abzustimmen.
§ 16
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
§ 17
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der MaRa Eventlocation & Restaurant. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der MaRa Eventlocation & Restaurant. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 18
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.